Garantiebedingungen "Lenovo 36 Monate Bring-In Garantie"

Die Inanspruchnahme Ihrer gesetzlichen Rechte bei Mängeln ist unentgeltlich. Durch die Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag, aus dem Mängelhaftungsrecht und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht berührt.

Garantiegeber ist: Lenovo (Deutschland) GmbH, Meitner Str. 9, D-70563 Stuttgart.

Der Garantieschutz erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Der Garantiezeitraum beginnt 10 Tage nach Übergabe des Produktes an den Kunden und beträgt 36 Monate.

Für die Inanspruchnahme der Garantie geben Sie bitte unter https://support.lenovo.com/de/de/contactus die Seriennummer Ihres Gerätes ein. Sie erhalten dann von Lenovo weitergehende Information zur Abwicklung der Garantie. Die Abwicklung der Garantie erfolgt durch einen Service-Provider, den Ihnen Lenovo benennen wird.

Garantieart „Bring-In-Service“ oder „Einsendung durch den Kunden“:
Im Rahmen des Versandservice wird das Produkt in einem bestimmten Service-Center repariert oder ausgetauscht. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nachdem das Produkt repariert oder ausgetauscht wurde, wird es auf Gefahr und Kosten des Garantiegebers an den Kunden zurückgeschickt, sofern der Service-Provider nichts anderes angegeben hat.

Bei der Lenovo-Herstellergarantie gewährleistet Lenovo, dass das erworbene Hardwareprodukt während des Garantiezeitraumes bei normalem Gebrauch in Material und Ausführung fehlerfrei ist.

Garantieausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Garantie:
• Unterbrechungsfreier oder fehlerfreier Betrieb eines Produkts
• Verlust oder vom Produkt hervorgerufene Beschädigung von Daten des Kunden
• Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme
• Störungen oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung, Missbrauch, Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung,
• Naturkatastrophen, Spannungsschwankungen, unsachgemäße Wartung oder eine nicht den Produktinformationen entsprechende Verwendung
• Schäden, die durch einen nicht autorisierten Service-Provider verursacht wurden
• Störungen oder Schäden, die durch Produkte anderer Hersteller hervorgerufen werden, einschließlich der Produkte, die Lenovo auf Kundenanfrage hin zusammen mit einem Lenovo Produkt bereitstellt oder in ein Lenovo Produkt integriert
• Technische oder andere Unterstützung, wie z. B. Unterstützung bei Fragen zu Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich auf die Einrichtung und Installation des Produkts beziehen
• Produkte bzw. Teile mit veränderten Typenschildern oder Produkte bzw. Teile, von denen die Typenschilder entfernt wurden

Fehlerbehebung durch den Service-Provider
Wenn sich der Kunde an einen Service-Provider wendet, muss er die angegebenen Fehlerbestimmungs- und Fehlerbehebungsverfahren befolgen. Der Service-Provider versucht, per Telefon, E-Mail oder Fernzugriff eine Fehlerdiagnose vorzunehmen und den Fehler zu beheben. Der Kunde wird vom Service-Provider möglicherweise angewiesen, bestimmte Software-Updates herunterzuladen und zu installieren. Kann der Fehler mithilfe einer „durch den Kunden austauschbaren Funktionseinheit“ (CRU) behoben werden, liefert der Service-Provider dem Kunden die CRU zur Eigeninstallation. Kann der Fehler per Telefon, durch Installation von Software-Updates oder einer CRU nicht behoben werden, wird der Service-Provider abhängig von der beschriebenen Art des für das Produkt geltenden Garantieservice entsprechende Serviceleistungen veranlassen. Stellt der Service-Provider fest, dass das Produkt nicht repariert werden kann, ersetzt der Service-Provider das Produkt durch ein funktionell mindestens gleichwertiges Produkt. Stellt der Service-Provider fest, dass es nicht möglich ist, das Produkt zu reparieren oder einen Ersatz zu beschaffen, kann der Kunde das Produkt gemäß der vorliegenden begrenzten Herstellergarantie an die Verkaufsstelle oder an Lenovo zurückgeben. Er erhält daraufhin eine Rückerstattung des von hm geleisteten Kaufpreises. Weitere Rechte sind ausgeschlossen.

Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf den Garantieservice
Vor Erbringung des Garantieservice hat der Kunde:
• die vom Service-Provider vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen,
• alle auf dem Produkt befindlichen Programme und Daten zu sichern,
• dem Service-Provider alle Systemberechtigungen bzw. Kennwörter zur Verfügung zu stellen,
• dem Service-Provider den für die Erbringung des Service erforderlichen freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren,
• alle Daten, einschließlich vertraulicher, urheberrechtlich geschützter und persönlicher Informationen, vom Produkt zu löschen bzw., wenn dies nicht möglich ist, solche Daten derart zu verändern oder anzupassen, dass ein unerlaubter Zugriff durch einen Dritten unterbunden wird oder diese Daten rechtlich gesehen nicht mehr persönlich sind. Der Service-Provider haftet nicht für den Verlust bzw. die Offenlegung von Daten, wie z. B. vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Daten, die auf einem Produkt vorhanden sind, das im Rahmen des Garantieservice eingeschickt bzw. überprüft wird,
• alle nicht durch diese Garantie abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu entfernen,
• sicherzustellen, dass keine rechtlichen Einschränkungen bestehen, die dem Ersetzen des Produkts oder eines Teils entgegenstehen,
• die Genehmigung des Eigentümers für den vom Service-Provider in Bezug auf das Produkt zu erbringenden Garantieservice einzuholen, sofern er nicht selbst Eigentümer des Produkts bzw. eines Teils hiervon ist.

Austausch von Produkten und Teilen
Muss ein Produkt oder ein Teil des Produkts im Rahmen des Garantieservice ausgetauscht werden, geht das ausgetauschte Produkt bzw. das ausgetauschte Teil in das Eigentum von Lenovo über, während das Ersatzprodukt oder das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden übergeht. Es können nur unveränderte Lenovo Produkte und Teile des Produkts ausgetauscht werden. Von Lenovo zur Verfügung gestellte Ersatzprodukte oder Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem Originalprodukt oder Originalteil funktionell mindestens gleichwertig. Das Ersatzprodukt oder das Ersatzteil erhält den Garantiestatus des Originalprodukts.

Durch die Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert sich die Garantie nicht. Weitergehende Ansprüche sind von der Garantie nicht umfasst.