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LapStore Notebook-Weitwurf Meisterschaft 2013
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind Personen jeden Alters, ausser diejenigen, die eine ähnliche (Wurf-)Sportart haupt- oder nebenberuflich betreiben. Dazu gehören z.B. Diskuswerfen oder Kugelstoßen.
- Zur Teilnahme muss das unten folgende Formular vollständig ausgefüllt und elektronisch an uns übermittelt werden.
- Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 50 Personen begrenzt. Sollten mehr als 50 Anmeldungen eingehen, so entscheidet das Los.
Wettbewerbsregeln
- Die Wurfobjekte werden vom Lapstore gestellt. Um gleiche Chancen zu gewährleisten, werden nur Geräte desselben Typs benutzt. Es ist nicht zulässig, mit eigenen Notebooks zum Weitwurf anzutreten.
- Es muss mit äußerster Umsicht in Richtung des Zielbereichs geworfen werden, um keine Teilnehmer oder Zuschauer zu verletzen oder Sachbeschädigungen - außer am Wurfobjekt selbst - zu verursachen.
- Geworfen wird aus dem Stand. Das Tragen von Handschuhen ist erlaubt und wird empfohlen. Technische Hilfsmittel wie z.B. Schleudern oder Katapulte sind nicht gestattet.
- Jeder Teilnehmer hat in der ersten Runde einen Versuch. Die 20 weitesten Würfe qualifizieren sich für die 2. Runde und damit einen weiteren Wurf. Der weiteste Wurf aus der 2. Runde gewinnt den Wettbewerb.
- Für den Fall, dass der Antrag von GUINNESS WORLD RECORDS angenommen und ein offizieller Schiedsrichter gestellt wird, so zählt für den Rekord natürlich der weiteste Wurf aus beiden Runden. Die Qualifikation für die 2. Runde ist keine Voraussetzung für den Rekord.
Allgemeine Regeln
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf und die Regeln des Wettbewerbs - auch kurzfristig - zu ändern oder zu erweitern.
- Der Wettbewerb findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Der Veranstalter kann allerdings bei völlig widrigen Wetterbedingungen die Veranstaltung verschieben, abbrechen oder ersatzlos ausfallen lassen.
- Ein Teilnehmer, der - aus welchen Gründen auch immer - am Wettbewerbstag verhindert ist, hat keinen Anspruch darauf, seinen Wurf nachzuholen.
- Die Preise können weder ganz noch teilweise ausgezahlt werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Aushändigung der Gewinne.